Gedächtnisprotokoll

Wozu dient ein Gedächtnisprotokoll und wie schreibe ich es?

Wichtig!
Bitte bewahre dein Gedächtnisprotokoll sicher auf und
schicke es nicht per E-Mail an uns oder an Andere!

Wozu dient ein Gedächtnisprotokoll?

a) bei juristischen Konsequenzen:

sollte es zu einer Anzeige gegen oder durch Dich kommen, ist ein Gedächtnisprotokoll unbedingt notwendig.
Erfahrungsgemäß ist die Erinnerung an Ereignisse, die länger zurückliegen meist verblasst. Ein Gedächtnisprotokoll dient dazu, bei evtl. später folgenden Prozessen Tathergänge rekonstruieren zu können. Wichtiges wie etwa was genau wurde gesagt (bspw. bei Beleidigungen) oder wer war Zeuge und kann evtl. aussagen.

Mit der Niederschrift aller Details des Vorfalls kann einer widersprüchlichen Aussage vor Gericht vorgebeugt werden. Diese Widersprüche rühren oftmals aus dem Verlust der Erinnerung und das Aufschreiben sorgt dafür, dass die Plausibilität deiner Aussage gewahrt bleibt. Ein Gedächtnisprotokoll ist immer subjektiv und ein Bericht wie Du den Vorfall wahrgenommen hast! Er muss niemand überzeugen und bedarf keiner Rechtfertigung oder sonstigen Erklärungen.

Wir können Dich in unserer Infostelle beim Schreiben des Gedächtnisprotokolls unterstützen.

b) zur eigenen Erinnerungen:

Möchtest Du uns einen rassistisch motivierten Vorfall melden, ob als Betroffene_r oder Zeug_in, bietet es sich an ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen. Ein Gedächtnisprotokoll hilft dabei die eigene Erinnerung zu bewahren und wiederzugeben. Je detailierter Du uns einen Vorfall schildern kannst, desto besser kannst Du uns dabei helfen rassistische Vorfälle zu dokumentieren.

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Wie schreibe ich ein Gedächtnisprotokoll?

Versuche die Ereignisse und das Erlebte möglichst einfach Schritt für Schritt zu beschreiben und wichtige Momente möglichst genau festzuhalten. Notiere auch Details oder Besonderes wie Wortfetzen, Bekleidungen, Fotograf*innen, Zeug*innen, Polizeieinheit, Dienstnummer etc.
Diese Leitfragen können Dir dabei helfen:

1.) An welchem Datum ist das Ereignis passiert?
2.) Um welche Uhrzeit ist das Ereignis passiert?
3.) An welchem Ort (Ort, Adresse, Ortsbeschreibung) ist das Ereignis passiert?
4.) Warst Du allein oder mit mehreren Leuten unterwegs?
5.) Was für einen Grund/Anlass/Vorfall (z.B. Kontrolle, o.ä.) gab es?
6.) Wurde die Polizei selbst gerufen?
7.) Wurde ein Grund/Vorwand für die Maßnahme/Kontrolle genannt? (z.B. Drogen, Illegalisierung, o.ä.)?
8.) Was hat die Polizei vorgeworfen?
9.) Wieviele Kontrolleure/Polizisten waren anwesend?
10.) Kannst Du die Polizisten beschreiben (Geschlecht, Größe, Merkmale)?
11.) Wurde nach Dienstnummern gefragt?
12.) Was hat die Polizei gemacht, gesagt?
13.) Gab es Beleidigungen/Handgreiflichkeiten/Verletzungen?
14.) Welche Art von Verletzungen gab es?
15.) Hast Du ein ärztliches Attest?
16.) Gab es Hinweise auf diskriminierende/rassistische Motive, im Sprechen oder Handel. z.B: Musstest du dir irgendwelche Sprüche anhören? Wurdest du öffentlich vorgeführt/bloßgestellt?
17.) Gab es Zeugen (Namen, Kontakt)?
18.) Wie haben sich andere Leute verhalten? Sind Leute eingeschritten?
19.) Kam es zur Verhaftung?
20.) Hast Du eine Aussage gemacht? Hast Du etwas unterschrieben?

Bitte denke an das Gedächtnisprotokoll, wenn Du zu unsere Infostelle kommst.

Copspotting

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DU BEOBACHTEST:

… dass deine Freund*innen von der Polizei kontrolliert werden

… dass Kontrolleure Menschen rassistisch beleidigen

… dass Bundespolizist*innen im Zug genau eine Person nach den Personalien fragen

… dass das Sicherheitspersonal am Hauptbahnhof People of Color anhält und schikaniert

… dass Polizeibeamte jemanden beleidigen oder körperlichen angreifen

Dann ruf copwatchffm an!

„We look out for each other“

WENN . . .

… Du von der Polizei angehalten & kontrolliert wirst.

… im Zug von allen Passagieren gerade Du nach deinem Personalausweis gefragt wirst.

… Dich der Ladendetektiv vor der Kasse unfreundlich abfängt.

… der Türsteher Dich nicht in den Club lässt.

… Du schikaniert wirst & es zu Festnahmen kommt.

Dann ruf copwatchffm an!

Urteil zu Racial Profiling

Ausweiskontrolle wegen Hautfarbe? Neue Schlappe für die Polizei

Rheinland-Pfalz. Neuer Prozess wegen einer Polizeikontrolle bei
Deutsch-Afrikanern: Ein Ehepaar aus Mainz machte im Januar 2014 mit
seinen beiden Kindern einen Ausflug, fuhr mit der Mittelrheinbahn in
Richtung Köln – und musste im Zug plötzlich drei Bundespolizisten seine
Ausweise zeigen. Das Ehepaar klagte. Die Frage ist: Werden Menschen mit
dunkler Hautfarbe stigmatisiert?

Von unserem Redakteur Hartmut Wagner

Der Mann (37) und die Frau (34) stammen aus Westafrika, leben aber seit
20 Jahren in Deutschland und sprechen sehr gut Deutsch. Sie fühlen sich
von der Polizei stigmatisiert, werfen ihr vor, sie nur wegen ihrer
dunklen Hautfarbe kontrolliert zu haben. Die Polizei hält dagegen,
derartige Kontrollen seien notwendig, um unerlaubte Einreisen nach
Deutschland zu verhindern.

Jetzt haben die Eheleute die Bundespolizei verklagt – und vor dem
Verwaltungsgericht Koblenz einen juristischen Sieg errungen. Das Gericht
unter Vorsitz von Vizepräsident Klaus Meier ließ im Prozess keinen
Zweifel daran, dass es die Ausweiskontrolle in diesem Fall für
rechtswidrig hält. Und es brachte eine Argumentation dafür vor, die
viele Juristen überraschen dürfte.

Darum geht es: Die Bundespolizei begründet die Ausweiskontrolle mit dem
Kampf gegen Schleuserbanden und illegale Einwanderer. Sie beruft sich
auf das Bundespolizeigesetz. Darin heißt es unter anderem,
Bundespolizisten können „zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter
Einreise in das Bundesgebiet“ die Ausweise Zugreisender kontrollieren.
Aber: Das Gericht ist der Ansicht, dass damit die Überprüfung des Paares
nicht legitimiert werden kann. Denn die Bahnstrecke Mainz-Köln könne
nicht zur illegalen Einreise genutzt werden, da sie nur über deutsches
Staatsgebiet verläuft. Auf der Strecke sei vielleicht eine illegale
Weiterreise möglich – etwa nach Ankunft auf dem Flughafen Frankfurt.
Aber das Gesetz rechtfertigt nur Kontrollen zum Kampf gegen illegale
Ein-, nicht aber Weiterreisen.

Diese Argumentation ist neu: 2012 befassten sich Koblenzer
Verwaltungsrichter mit einem ähnlichen Fall (Az.: 7 A 10532/12.OVG).
Damals fuhr ein Deutsch-Afrikaner (26) mit dunkler Hautfarbe im Zug von
Kassel nach Frankfurt. Er wurde von Polizisten kontrolliert und
verklagte sie, weil er sich diskriminiert fühlte. Er scheiterte am
Verwaltungsgericht, erhielt aber am Oberverwaltungsgericht recht. Beide
Gerichte befassten sich nur mit der Frage, ob die Kontrolle wegen der
Hautfarbe erfolgen durfte – nicht ob sie grundsätzlich illegal war.

Im aktuellen Prozess argumentierten die Vertreter der Polizei, die
Kontrolle sei rechtmäßig, weil die Strecke Mainz-Köln oft von Schleusern
genutzt werde. Doch sie konnten dies nicht substanziell belegen. Und für
die Haltung des Gerichts spielte es auch keine Rolle mehr. Es legt sein
schriftliches Urteil (Az. 1 K 294/14.KO) in einigen Wochen vor.

cwffm

copwatch ffm

Beratungs- und Dokumentationsstelle für Betroffene von rassistischer Polizeigewalt

Ärger mit der Polizei? Immer nur du?

Du beobachtest wie die Polizei Personen aufgrund ihrer Hautfarbe, Herkunft, Religion oder

Ähnlichem kontrolliert?

Die Polizei beleidigt dich oder hat dich angegriffen?

Das ist kein Zufall! Das ist Rassismus!

Ruf copwatch an:

069 1312 1312 1312

Gemeinsam können wir etwas dagegen tun!

(Anrufe werden vertraulich behandelt und dokumentiert, ohne Namensnennung)

→ Rückruf innerhalb von 48 Stunden

→ Komm zu unserer kostenlosen Beratung. Wir informieren dich über deine Rechte

→ Wir unterstützen dich beim weiteren Vorgehen

copwatch ist eine Gruppe von Personen, die nicht mehr bereit ist die rassistische Alltagspraxis dieser Behörden hinzunehmen. Wir haben uns organisiert, um Betroffene von Racial Profiling zu unterstützen und diese Praxis, insbesondere der Polizei, zu dokumentieren und dem etwas entgegenzusetzen.

Nähere infos unter: http://www.copwatchffm.org

copwatch ist im bundesweiten Netzwerk „Stop Racial Profiling!“ organisiert.

Racial Profiling heißt Identitätskontrollen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft oder Religion, ohne Indiz auf Strafbestände.