18.03.2023 Erinnern & Kraft schöpfen: Workshop und Abendprogramm anlässlich des Internationalen Tages gegen Polizeigewalt in Frankfurt/Bockenheim

copwatchffm lädt ein! Wir sind eine kleine Gruppe, die seit 10 Jahren Menschen unterstützt, die Racial Profiling & Polizeigewalt erleben.

Statt einer Kundgebung zum #1503 laden wir dieses Jahr am 18.03.2023 zu einem alternativen & widerständigen Erinnern ein. Wir wollen gemeinsam abhängen & Kraft schöpfen.

Kurzer Workshop 16:30-18:30 Uhr für Betroffene von Racial Profiling und rassistischer Polizeigewalt, Anmeldung via dm über Social Media oder per E-Mail (info at copwatchffm.org). Der Ort wird nach der Anmeldung bekannt gegeben, ist aber zentral in ffm.

Ab 19:00 Uhr öffentliches Abendprogramm für alle! Bringt eure Friends & Comrades mit! Wenn Du einen kreativen Impuls (Spoken Word, Song etc.) beisteuern möchtest, freuen wir uns über deine Nachricht. Vor Ort wird es auch spontan ein Open Mic geben. Das Abendprogramm wird in Frankfurt/Bockenheim stattfinden, Raumdetails folgen <3

Wieso Polizeimeldungen keine neutrale Quelle darstellen

Polizeimeldungen sind keine neutrale Quellen. Es handelt sich vielmehr um Pressemitteilungen einer staatlichen Einrichtung, z. B. einer Polizeiinspektion, eines Polizeipräsidium oder einer Kreispolizeibehörde. Daher sind ‚Blaulicht‘-Meldungen ein Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit, hinter der immer eine eigene Agenda und Interessen stehen.

Die Polizei ist selbst Akteur*in ihrer Meldungen. Eine differenzierte Berichterstattung liegt daher nicht in ihrem Interesse. Die Polizei ist parteiisch. Und ihre Pressemitteilungen sind es selbstverständlich auch.
Polizeimeldungen sollten kritisch geprüft werden. Es handelt sich nicht um objektive Tatsachenberichte, sondern um eine subjektive Darstellung einer Partei, die selbst in einen Vorgang involviert ist.

Leider nutzen viele Medien Polizeimeldungen als „privilegierte Quellen“ und übernehmen die Informationen oft völlig unkritisch. Teilweise werden die Meldungen auch einfach komplett kopiert oder lediglich etwas sprachlich angepasst. Dadurch werden Narrative der Polizei unhinterfragt weiterverbreitet.

Dass diese Übernahme der Polizeiperspektive auch bis in die höchsten Ebenen politischer Amtträger*innen geht, haben wir am Beispiel des Mordes von Mouhamed Lamine Dramé durch die Dortmunder Polizei gesehen. Erst durch die unermütliche Arbeit für Aufklärung und Gerechtigkeit des Solidaritätskreises und kritischen Medienberichten konnte gezeigt werden, dass von Mouhamed keine Gefahr ausging und es sich nicht um eine Notwehrhandlung der Polizei handelte. Gibt es jedoch keine Videoaufnahmen oder zufällige Beweise, wie der Telefonmitschnitt des Notrufes in Dortmund, bleibt die Polizeidarstellung quasi ausnahmslos unhintefragt.

Als Exekutive sollten Pressemitteilungen der Polizei mindestens genauso kritisch eingeordnet und hinterfragt werden, wie Pressemitteilungen von Ministerien & Politiker*innen. Informationen über im Einsatz mutmaßlich verletzte Polizeibeamt*innen oder die vermutete Gewaltbereitschaft einer angemeldeten Versammlung berühren immer auch polizeiliche Interessen wie die personelle Ausstattung oder die Rechtfertigung von Maßnahmen. Die Polizei ist eine gesellschaftliche Akteurin, die nicht gerade für ihre Selbstreflexion und das Zugeben von Fehlern & Missständen bekannt ist, sondern ihre eigene Agenda verfolgt.

In den Sozialen Netzwerken kommuniziert die Polizei außerdem auch häufiger direkt mit Follower*innen. Viele Polizeistationen haben inzwischen eigene Social-Media-Teams. Auf Twitter und Co. präsentieren sich die Beamt*innen als jung, locker und jugendlich, um Stimmung und Meinung zu machen. Die Polizei hat keinen behördlichen Auftrag mit Ironie und lustigen Geschichten in Sozialen Netzwerken für Unterhaltung zu sorgen.

Polizeimeldungen und insbesondere Social Media Beiträge der Polizei sind ein eigenes Medianangebot, mit denen diese Institution Nutzer*innen unmittelbar erreicht. Anordnungen, lustige Videos, Empfehlungen und kuratiere Inhalte stehen nebeneinander. Dadurch kommt es zu einer Vermischung von behördlichen Informationen und PR. Umso wichtiger ist daher eine journalistische Kontextualisierung der polizeilichen
Öffentlichkeitsarbeit.

Die Polizei verbreitet in ihren Pressemitteilungen auch Falschmeldungen. Und sind diese erstmal publiziert und von anderen Medien umhinterfragt kopiert, kann dies gerade für Betroffene von rassistischer Polizeigewalt sehr belastend sein.

Wir fordern:
– Medien sollen nicht als Verteiler für Polizeimeldungen fungieren.
– Kritische Berichterstattung über Fälle von Polizeigewalt.
– Eigene Recherche von Journalist*innen statt bloßes Abschreiben.
– Die Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflicht.
– Solidarität für Betroffene von rassistischer Polizeigewalt in den Kommentarspalten von unkritisch übernommenen Polizeimeldungen.

Ausstellung „Mixtape Migration“

Der virtuelle Stadtrundgang „Mixtape Migration“ von turn the corner e. V. ist nun auch als Ausstellung verfügbar. Touren durch Frankfurt können außerdem hier gebucht werden.

Danke für die tolle Zusammenarbeit <3

Über Mixtape Migration

Was bedeutet es heute, nach Frankfurt zu migrieren, anzukommen, zu leben und zu arbeiten? Welche Erfahrungen machen Menschen in ihrem Alltag, in Behörden, bei der Arbeit oder auf der Suche danach? Welche strukturellen Ausgrenzungsmechanismen gibt es und welche Handlungsspielräume erkämpfen sich Menschen? An welchen Orten manifestiert sich Migration im Stadtbild? 

Mixtape Migration geht diesen Fragen auf einem virtuellen Stadtrundgang zu migrantischem Leben und Arbeiten in Frankfurt am Main nach. Gestaltet von und mit Frankfurter*innen, die hierher migriert sind. Migration ist seit jeher integraler Bestandteil der Frankfurter Stadtgesellschaft. Doch nach wie vor gilt Migration als ein Problem, das es zu lösen gilt. Oft wird über migrierende Menschen anstatt mit ihnen gesprochen. In Mixtape Migration kommen Betroffene und Aktivist*innen zu Wort und erzählen von Ausgrenzungen, Diskriminierungen und dem Kampf dagegen.

04.08.2022 Demo von BeHeardFfm #Nein zu Stefan Müller

Statement zur Problematik Stefan Müllers als Polizeipräsident und zu den Hausdurchsuchungen bei Frankfurter Polizeibeamten

Als Gruppe copwatch ffm möchten wir uns zu den Geschehnissen der letzten Tage innerhalb der Frankfurter Polizei positionieren.

Am 25. Juli wurde Stefan Müller zum neuen Polizeipräsidenten ernannt. Dieser war nach dem SEK Skandal, in dem im Juni 2021 extrem rechte Chatgruppen in den Reihen des sogenannten Spezialeinsatzkommandos der Frankfurter Polizei an die Öffentlichkeit gelangten, als Leiter eines Expertenstabs eingesetzt, der diesen Vorfall „aufarbeiten“ und die Einheit wieder neu aufstellen sollte. In dieser Position ist Stefan Müller mit einer zutiefst rassisistischen Äußerung aufgefallen, in der er sich in Verwendung des N-Worts auf das rassistische Kinderlied „Zehn kleine N….“ bezieht.

Eine Entschuldigung Müllers genügte, um ihm den Posten trotzdem zu überreichen. Ein Jahr später wurde Stefan Müller zum Polizeipräsidenten ernannt, obwohl es schon im Vorfeld Protest und eine Petition gegen seine Ernennung gab. Dass er seit vergangenem Montag trotzdessen das Amt des Polizeipräsidenten besetzt, nehmen wir nicht wortlos hin! Wie soll ein Mensch, der rassistischen Begriffe und Vergleiche für sagbar befindet, dazu geeignet und in der Lage sein, Rassismus innerhalb seiner Behörde aufzuarbeiten? Konsequent wäre einzig und allein eine ernsthafte Auseinandersetzung Stefan Müllers mit Rassismus und die damit verbundene Abgabe des neuen Amtes.
Besonders für Schwarze Menschen, People of Colour und migrantische Personen bedeutet ein Polizeipräsident im hessischen Polizeiapparat, der trotz rassistischer Äußerungen in seiner Position bleibt, eine weitere Verunsicherung durch die Polizei. Denn es zeigt wieder einmal – rassistische (Gewalt-)handlungen haben für die Täter*innen keine Folgen, nicht für Beamt*innen, die Racial Profiling betreiben, nicht für den Polizeipräsidenten, der den rassistischen Diskurs innerhalb der Polizei mit seinen Worten befeuert

Deshalb schließen wir uns Einzelpersonen und Gruppen wie Beheardffm an, die diese Ernennung skandalisieren und einen Rücktritt Stefan Müllers fordern.

Dass Skandale um rassistisches Denken und Handeln innerhalb der Frankfurter Polizei keine sogennannten „Einzelfälle“ sind, war für uns, wie für viele, die seit Jahren gegen Polizeigewalt und Rassismus im Raum Frankfurt aktiv sind, keine Überraschung. Am 29. Juli hat das Frankfurter Polizeipräsidium wieder für Aufsehen gesorgt, nachdem Wohnungen von fünf Polizeibeamten durchsucht wurden. Auch dieses mal, wie vor einem Jahr in den Reihen des SEK, gaben Chatgruppen den Hinweis auf extrem rechte Gesinnung innerhalb der Polizei. Dass vermutlich auch Vorgesetzte der Beamten involviert waren, macht für uns nur noch deutlicher, was wir immer wieder betonen: Es gibt ein strukturelles Problem mit Rassismus und Rechtsextremismus in der hessischen Polizei. Es zieht sich durch alle Ebenen der Institution. Die Verantwortung weiter bei Einzelpersonen zu suchen, verschiebt die Gewalt der Institution Polizei auf das uniformierte Individuum. Dieses ist jedoch nur Teil eines Polizeiapparats, der seit jeher für die Kriminalisierung und Gewalt gegen mittellose, migrantische, Schwarze Menschen und PoC steht. Gewalt, Rassismus und Rechtsextremismus sind keine Ausnahmen polizeilichen Funktionierens sondern grundlegender Teil der Polizei.

Wir als copwatch ffm befürworten es, wenn sich eine Einheit wie das SEK auflöst und wenn Beamt*innen nach der Veröffentlichung von ihrem extrem rechten Gedankengut zur Verantwortung gezogen werden. Genauso, wie wir für die Auflösung anderer Polizeieinheiten stehen, die für marginalisierte Gruppen stets Gewalt auf vielen Ebenen bedeuten.

Durch die Polizei wird alltägliche Gewalt gegenüber marginialisierten Gruppen ausgeübt, was immer wieder auch den Tod für besonders arme und migrierte Schwarze Menschen und People of Color bedeutet: Für Christy Schwundeck, für Oury Jalloh, für Qosay Sadam Khalaf und für einen 47-jährigen Mann mit psychischer Krankheit aus Mannheim im Mai diesen Jahres – und für so viele mehr!

Es reicht nicht, hin und wieder extrem rechte Beamt*innen zu entlassen. Es reichen keine Entschuldigungen der Beamten und es genügt auch nicht, sich als neuer Polizeipräsident der Frankfurter Polizei von extrem rechten, rassistischen Vorfällen „betroffen“ zu zeigen. Vielmehr sehen wir, dass die Polizei, und dabei tut sich die hessische Polizei besonders hervor, von rechtsextremen Netzwerken durchzogen ist.

Wir setzen uns weiterhin für eine lückenlose Aufklärung aller rechtsextremen Netzwerke in der Polizei ein und fordern Konsequenzen, die heißen: Weniger Ressourcen, weniger Rechte & Kompetenzen und weniger Waffen für die Polizei, anstatt immer wieder Steigerungen in Budget und Personal.

Deshalb fordern wir in Reaktion auf die letzten Geschehnisse in der Frankfurter Polizei:

  • Einen Rücktritt des Polizeipräsidenten Stefan Müller.
  • Eine konsequente Auflösung rechter Polizeistrukturen, statt Umgestaltung oder Neu-Strukturierung, die das Polizeiproblem einfach nur verschieben.
  • Unabhängige Beschwerdestellen, die rassistische Vorfälle durch Polizeibeamt*innen dokumentieren und im Interesse der Betroffenen handeln.

Beitrag bei Young Migrants Blog #SecurityCheck: Selbstorganisation gegen Racial Profiling

Frankfurt ist eine Stadt mit vielfältiger Geschichte an migrantischer Selbstorganisation und antirassistischem Widerstand. Die Kritik an der Polizei und die Einforderung von einem Recht auf Stadt spielten dabei immer eine zentrale Rolle. Bereits in den 1990er Jahren kritisierten FeMigra (Feministische Migrantinnen, Frankfurt) beispielsweise die rassistischen Kontrollen und Kriminalisierungen von Jugendlichen insbesondere an der Konstablerwache (FeMigra 1995).Die Initiative Christy Schwundeck leistet seit  2011 enorme Arbeit und sensibilisiert darüber hinaus für das Thema in Frankfurt. Über diese frühen Aktivitäten aus mehrheitlich migrantisierten Bündnissen vernetzten sich Einzelpersonen und Gruppen, die sich stärker mit den Themen Racial Profiling und rassistischer Polizeigewalt auseinandersetzen.

Auch die Gruppe Copwatch FFM gründete sich aus der Initiative Christy Schwundeck heraus. Die politische Gruppe gründete sich 2013 mit dem Ziel zusammen der Normalität von Racial Profiling die konkrete Unterstützung für Betroffene, solidarische Aktivierung von Passant*innen und politische Öffentlichkeitsarbeit entgegenzusetzen. Unsere Arbeit hat drei politische Schwerpunkte: die Telefonhotline, die Informationsstelle und die Dokumentation rassistischer Polizeikontrollen in Frankfurt.

Wenn ihr rassistische Polizeikontrollen, Übergriffe oder andere Formen von Racial Profiling erlebt, könnt ihr uns unter 069 – 34 877 315 erreichen. Wir dokumentieren nach Absprache mit den Betroffenen den Vorfall anonym und beantworten erste Fragen. Auch wenn ihr als Passant*in rassistische Übergriffe beobachtet, könnt ihr uns anrufen. So können wir auch diese Fälle dokumentieren und ihr werdet zur aktiven Zeug*in oder kritischen Beobachter*in. Wichtig hierbei ist an die Situation mit Fingerspitzengefühl heranzugehen. Nicht jede kritische Intervention ist von den Betroffenen erwünscht. Auch kann diese dazu führen, dass die Polizist*innen dies als Provokation wahrnehmen und sich die Situation für die betroffene Person verschlechtert.

Wir bieten Betroffenen im Rahmen einer Informationsstelle ehrenamtlich kostenlose unterstützende Begleitung an. Wichtig ist uns dabei insbesondere, dass diese dezidiert mit rassismuskritischen und juristisch informierten Personen besetzt ist. Wir bieten Raum, um Erlebnisse zu schildern und darüber zu sprechen. Gleichzeitig entwerfen wir gemeinsam Handlungsmöglichkeiten und sprechen über mögliche nächste Schritte, wenn gewünscht.
Betroffene wenden sich mit verschiedenen Wünschen und Anliegen an uns. Manche Personen wünschen sich gehört zu werden, einen Raum, in dem ihnen geglaubt und ihre oftmals schrecklichen Rassismuserfahrungen mit der Polizei ernstgenommen werden. Andere suchen Anlaufstellen, die helfen das Erlebte zu verarbeiten, wieder andere Personen brauchen rechtliche Unterstützung. Wir versuchen passende Anlaufstellen für die Betroffenen zu finden und an Kooperationspartner*innen sowie Anwalt*innen, denen wir vertrauen zu vermitteln.

Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist die Dokumentation und Sichtbarmachung von Racial Profiling in Frankfurt am Main. Durch Öffentlichkeitsarbeit, die jährlich stattfindenden Aktionen am 15. März und Workshops für Betroffene sowie solidarische Beobachter*innen schaffen wir Räume für Empowerment und Interventionen.

Was ist Racial Profiling?

Menschen aufgrund ihres Aussehens und ohne einen konkreten Verdacht zu kontrollieren, wird Racial Profiling (rassistische Profilbildung) genannt. Racial Profiling umfasst Identitätskontrollen und Durchsuchungen ohne konkrete Indizien auf Grundlage von Hautfarbe und phänotypischer Merkmale, Zuschreibungen wie (unterstellter) (nationaler) Herkunft, Religion oder auch Sprache. Gelebte Erfahrungen von Racial Profiling beinhalten unter anderem für kriminell gehalten zu werden, öffentlich gedemütigt und bloßgestellt zu werden, mit rassistischer Sprache adressiert zu werden und/oder körperliche Gewalt zu erfahren, bis zu ungeklärten Todesfällen in Polizeigewahrsam oder im Rahmen von Festnahmen.
Zudem trägt das wiederholte Anhalten und Durchsuchen von Schwarzen und PoC im öffentlichen Raum durch die Polizei zu deren gesellschaftlicher Kriminalisierung bei, da es in der Öffentlichkeit, besonders bei von Racial Profiling nicht-betroffenen Personen den Eindruck hinterlässt, dass die Polizei einen Grund dazu habe und die Angehaltenen und Durchsuchten tatsächlich kriminell seien (vgl. Open Society Justice Initiative). Racial Profiling (re-)produziert so gesellschaftlichen Rassismus. Wir verstehen Racial Profiling als Ausdruck von sowohl institutionellem als auch gesellschaftlichem Rassismus. Racial Profiling basiert auf Herrschafts- Unterdrückungs- und Ausbeutungsverhältnissen, durch die bestimmte Gruppen anhand von Merkmalen wie Hautfarbe, Ethnizität, Kultur oder Religion kategorisiert, naturalisiert, dehumanisiert, gesellschaftlich ausgegrenzt und ausgebeutet werden (bei gleichzeitiger gesellschaftlicher Konstruktion und Privilegierung weißer Gruppen). Die Verstrickung der Ebenen des Rassismus, institutionell sowie gesellschaftlich, zeigt sich auch oft darin, dass Betroffenen nicht geglaubt wird, dass sie wirklich anlasslos kontrolliert wurden. Oft kämpfen Opfer daher um die Anerkennung ihrer Unschuld, der demütigenden Erfahrung und Betroffenheit von Rassismus durch diese Praxis, sowohl im öffentlichen Diskurs, als auch privaten Raum gegenüber Freund*innen, Familie oder im Job.

Racial Profiling laut Gesetz?

Da Racial Profiling unter Anderem gegen Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes verstößt ist die Praxis offiziell verboten. Aus diesem Grund leugnet die Polizei, ebenso wie Politiker*innen wie Horst Seehofer, dass es zu rassistischen Polizeikontrollen kommt, obwohl etliche Betroffene, Berichte, Aktivist*innen und Initiativen seit Jahren auf die rassistische Realität  aufmerksam machen, ihre Erfahrungen teilen, Aufklärungsarbeit leisten und dabei auch zahlreiche Fälle dokumentiert wurden.
Entsprechende Polizeigesetze dienen als Legitimation  und ermöglichen trotz Verbot die rassistische Praxis. Es werden also rechtliche Wege gefunden Racial Profiling in der Praxis zu ermöglichen. So darf die Bundespolizei beispielsweise bundesweit in überregionalen Zügen, an Bahnhöfen, Autobahnen, Flughäfen und entlang von Grenzen sowie bis zu 30 Kilometer ins Landesinnere Personenkontrollen und Durchsuchungen ohne konkreten Anlass durchführen, um – so die offizielle Begründung -, illegale Einreise zu unterbinden. Dass dabei insbesondere BIPoC im Fokus dieser Kontrollen stehen wird seit Jahren von Betroffenen und Aktivist*innen kritisiert. Darüber hinaus haben mittlerweile auch mehrere Gerichte geurteilt, dass diese Praxis illegal ist (zuletzt: www.migazin.de/2022/02/03/racial-profiling-gericht-kontrolle-hautfarbe/).

Zusätzlich sind die Landespolizeien in den jeweiligen Bundesländern an sogenannte „kriminalitätsbelasteten Orten“„Gefahrenorten“ oder „verrufenen Orten“ mit Sonderbefugnissen für sogenannte verdachtsunabhängige Kontrollen ausgestattet. An diesen Orten, die von der Polizei selbst ausgewiesenen werden, ist es der Polizei erlaubt Kontrollen ohne das Bestehen eines konkreten Tatverdachts durchzuführen. Es reicht aus sich an einem solchen Ort aufzuhalten, um von der Polizei kontrolliert und durchsucht zu werden.

Da Polizeirecht Ländersache ist variiert der Umgang und die Praxis zu „gefährlichen Orten“.
Mal wird der Öffentlichkeit transparent kommuniziert, welche Orte von der Polizei für  „kriminalitätsbelastet“, „gefährlich“ erklärt wurden (etwa in Bremen, Berlin und Hamburg), oft allerdings werden diese geheim gehalten. In Hessen ist dies der Fall. In Frankfurt kann man allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass etwa das Bahnhofsviertel, die Konstablerwache, Hauptwache und Teile des Allerheiligenviertels als „gefährliche Orte“ gelten. Kurzzeitig werden auch immer wieder einzelne Straßen etwa in Griesheim, Höchst, Rödelheim so kategorisiert. Die Anordnung einen Ort als solchen einzustufen, und somit verdachtsunabhängige Kontrollen zu ermöglichen, erfolgt im konkreten Einzelfall durch die Polizei, auf Grundlage der tatsächlichen Situation vor Ort, so die Antwort vom Innenminister Peter Beuth auf eine kleine Anfrage der LINKEN (Antwort Beuth auf kleine Anfrage der LINKEN, 2020). Das Gesetz bietet der Polizei einen großen Handlungsspielraum und legt den Grundstein für die Möglichkeit rassistisch und anderweitig diskriminierend zu kontrollieren. Sind die Orte nicht veröffentlicht, so kann die Polizei an jeglichem Ort behaupten, dass sie kontrolliert, weil es sich um einen gefährlichen Ort handelt. Nachprüfbar ist dies in vielen Bundesländern erstmal nicht.
Für Betroffene erschwert diese Praxis es sich gegen solche Kontrollen zur Wehr zu setzen.

Die Intersektionale – Der Begriff Intersektionalität meint die Überschneidung von verschiedenen Diskriminierungsformen, Personen können z.B. gleichzeitig von Rassismus, Sexismus und Ableismus betroffen sein – Dimension zeigt sich hierbei, denn an diesen Orten, wie beispielsweise dem Frankfurter Bahnhofsviertel werden besonders Schwarze Frauen, Rom*nja und Sint*ezze und Frauen of Color als Sexarbeiter*innen gelesen und kriminalisiert. Die polizeiliche Überwachung von Sexarbeiter*innen verläuft entlang intersektionaler Achsen der Unterdrückung und Stigmatisierung, wie Selbstorganisationen wie Doña Carmen e.V. aus Frankfurt am Main kritisieren. Queere Personen of Color stehen aufgrund ihrer Herausforderung von Heteronormativität oftmals im Fokus der Polizei. Sie fallen aus den staatlichen femo-und queernationalistischen Rahmungen als zu schützende Subjekte (oft gegen die als Gefahr konstruierten rassifizierten Männlichkeiten) heraus, wie Jin Haritworn in Queer Lovers and Hateful Others. Regenerating Violent Times and Places (2015) gezeigt hat.

Recht auf Stadt bedeutet eine grundlegende Kritik an der Institution Polizei zu üben und über Alternativen zu dieser – wie etwa transformative Alternativen (transformative justice) – nachzudenken. Diese Ansätze streben grundlegendere gesellschaftliche Transformationen und polizeiliche ›Lösungen‹ auf der Basis eines entkriminalisierenden Verständnisses von Sicherheit an. Sie stützen sich auf die Erfahrungen und Wissensbestände von strukturell mehrfachmarginalisierten Gruppen, rassifizierten/LGBT*IQ/geflüchteten/mittellosen Personen und Kollektiven, für welche die Institution Polizei historisch und gegenwärtig stets eine Gefährdung statt Sicherheit und Schutz bedeutet. Die Infragestellung des Rufes nach Polizei als vermeintliche Sicherheitsgarantin eröffnet die Frage, „was macht uns wirklich sicher“ (Brazzell 2018, eigene Hervorhebung) und die Suche nach Alternativen, Perspektiven und Visionen transformativer Praxis. In dem Konzept werden Handlungsstrategien erarbeitet, die auf dem Wissen basieren, dass die Institution Polizei immanent nach intersektional verwobenen Machtverhältnissen und Dominanzlogiken funktioniert. Demnach bietet sie keine Sicherheit für mehrfachmarginalisierte Gruppen oder rassifizierte/LGBT*IQ/geflüchtete/mittellose Personen. Eine FLINT* Person of Colour, die sexualisierte Gewalt im eigenen Haushalt erlebt, traut sich womöglich nicht die Polizei zu rufen, weil diese keine Sicherheit, sondern weitere traumatische Einschnitte wie beispielsweise ein Sorgerechtsentzug bedeuten kann. In transformativen Ansätzen wird Gewalt als etwas, was überall – auch in der eigenen Community – existiert betrachtet. Ziel ist es, Gewalt als systematisch und komplex anzuerkennen und nicht als etwas, was durch das Wegsperren einzelner Gewalttäter*innen gelöst werden kann. In Deutschland stellt LesMigraS eine wichtige Gruppe für die Community-basierte Unterstützung Betroffener dar.

Kämpfe gegen alltäglichen Rassismus sind Kämpfe um ein Recht auf Stadt. Kleine und große Widerstände sind Kämpfe um das Recht auf Stadt! Antirassismus muss intersektional gedacht werden. Es ist Zeit, unsere gemeinsamen Kämpfe stärker zusammenzuführen, damit sich alle in der Stadt bewegen, dort leben und sein können.

*Teile aus diesem Artikel sind in ähnlicher Form bereits hier erschienen: Copwatchffm 2021 „Racial Profiling und Antirassistischer Widerstand, We Look Out For Each Other“ in Frankfurt am Main – eine Stadt für alle?, Hg. Johanna Betz, Svenja Keitzel, Jürgen Schardt, Sebastian Schipper, Sara Schmitt Pacífico, Felix Wiegand, Bielefeld: transcript Verlag.